Taqlid - Islamisch
Allg.: Lexikalisch bedeutet T. (taqlīd): ein Halsband anlegen; jemandem ein Amt übertragen od. eine Vollmacht ausstellen; der Ansicht eines anderen folgen od. jemandem nachahmen usw. Als Fachterminus ist er insb. in der islam. Rechtslehre beheimatet u. bildet das Antonym zu Iǧtihād. Während Iǧtihād die eigenständige Bemühung einer Person (i. d. R. eines Gelehrten) zur Ermittlung religiöser Vorschriften darstellt, charakterisiert T. die Praxis eines Gelehrten u. i. d. R. eines Laien, die sich in ihre…