Tatsachenzweifel - Katholisch
Beim Zweifel handelt es sich um ein Schwanken zwischen einander widerstreitenden Alt. m. der Folge, dass dem Zweifelnden die Zustimmung zu keiner infolge fehlender Evidenz möglich ist. Ein rein subjektiver Zweifel dagegen ist dem Nichtwissen zuzuordnen. Ein Zweifel an der Gesetzesverpflichtung gem. c. 14 bzw. c. 1496 CCEO muss objektiv begr. u. bekundbar sein.
T. (dubium facti) bez. den Zweifel hinsichtlich der Sachlage. Er ist vom Zweifel hinsichtlich der Rechtslage (Gesetzeszweifel od. auch R…