Tatstrafe - Katholisch
1. Begriff u. Entwicklung: Mit der lat. Bez. poenae latae sententiae, Strafen des (bereits) gefällten Urteils, wird vom Gesetzgeber eine bestimmte Form des Strafeintritts umschrieben, die ein Spezifikum des Strafrechts der lat. Kirche darstellt. T. treten von Rechts wegen m. der Begehung der Straftat ein. Der Straftäter hat demnach o. Tätigwerden einer äußeren Autorität u. sofern er sich der Straftat im eigenen Gewissen bewusst ist, sein eigenes Handeln richterlich zu beurteilen, die gesetzlich vorgese…