Taufzeugnis - Katholisch
Das T. (testimonium baptismatis bzw. testimonium recepti baptismi) wird im CIC/1983 als Nachweis über die empfangene Taufe verlangt vor der Zulassung zum Noviziat in einem Religioseninstitut (c. 645 § 1) u. vor der Erteilung der Diakonenweihe (c. 1050 n. 3). Weiter sieht c. 241 § 2 vor, dass Kandidaten für den Presbyterat vor der Aufnahme in das Seminar (Priesterseminar) u. a. eine Urkunde über den Empfang der Taufe vorlegen müssen. Die Ausstellung eines T. erfolgt als Auszug aus dem Taufbuch, das in der Pfarrei…