Teilkirchenvorsteher - Katholisch
T. sind Kleriker, die eine Teilkirche leiten. Je nachdem, wie weit der Begriff der Teilkirche gefasst wird, verändert sich der Umfang des Begriffs T. Dieser Art. geht davon aus, dass die Vollform der Teilkirche in der Diözese verwirklicht ist, während es eine Reihe anderer Teilkirchen u. teilkirchenähnlicher Strukturen gibt, die graduell in größerer od. geringerer Nähe zur Diözese stehen. In diesem weiten Sinn gelten als T.: Diözesanbischof (c. 369) einer Territorial- od. ggf. einer …