Territorialabt - Katholisch
Der T. (Gebietsabt, abbas territorialis) steht nicht nur einer Mönchsgemeinschaft vor, sondern er hat, sofern nichts anderes festgelegt wurde (c. 368), auch die partikularkirchliche Leitung der Territorialabtei wie (ad instar) ein Diözesanbischof, soweit nicht aus der Natur der Sache od. aus einer eigenen Rechtsvorschrift etwas anderes hervorgeht (cc. 370, 381 § 2). Er wird vom Papst frei ernannt bzw. im regulären Fall gebundener Amtsverleihung nach der Wahl od. Präsentation eines geeigneten Kand…