Territorialprälat - Katholisch
Der T. (Gebietsprälat, praelatus territorialis) besitzt aufgrund päpstlicher Ernennung für die Dauer seines Amtes die oberhirtliche Gewalt im Bereich der ihm anvertrauten Territorialprälatur wie ein Diözesanbischof, soweit nicht aus der Natur der Sache od. aus einer eigenen Rechtsvorschrift etwas Anderes hervorgeht (cc. 370, 381 § 2). Obwohl er nicht notwendig Bischof sein muss, erhält der T. – anders als ein Territorialabt – seit 1977 üblicherweise immer die Bischofsweihe u. man weist ih…