Testament - Katholisch
1. Begriff: Ein T. ist die Verfügung eines Menschen über ihm wichtige Dinge im Blick auf sein Ableben, im weiteren Sinn Modalitäten für das Begräbnis (Bestattung) (sog. Verfügungen für den Todesfall), ideelle Grundhaltungen (sog. geistl. T.), rechtlich der Anfall seines irdischen Besitzes (Immobilien, Mobilen, geldwerte Rechte). Weil das Eigentumsrecht m. dem Ableben endet, bedarf es Personen, die in alle (ausgenommen höchstpersönliche) Rechte u. Verbindlichkeiten e…