Titularbischof - Katholisch
Das KR unterscheidet zwischen den Diözesanbischöfen, d. h. solchen, denen die Sorge für eine Diözese übertragen wird u. den T. (c. 376; vgl. cc. 178-179 CCEO).
Ein T. ist ein Bischof, der auf den Titel einer untergegangenen Diözese geweiht wird, o. über diese Diözese eine Jurisdiktion zu erhalten. Dieses Rechtsinstitut geht nicht auf die Chorbischöfe zurück, sondern auf die Tatsache, dass seit dem Spätmittelalter immer wieder Bf. m. ihren Gde. aus den Bischofsstädten vertri…