Trauungsbefugnis - Katholisch
Die vorliegende T. des Eheschließungsassistenten ist für die Erfüllung der kan. Formpflicht (vgl. zur Geschichte u. geltenden Rechtslage der Formpflicht den Art. Eheschließungsform) gültigkeitsrelevant. Sobald ein Katholik in einer Paarkonstellation beteiligt ist, ist dieser gem. cc. 1108 i. V. m. 1117 bzw. cc. 828 § 1 i. V. m. 834 § 1 CCEO zur Erfüllung der kan. Eheschließungsform, wenn nicht von ihr gem. c. 1127 § 2 dispensiert od. der Fall des c.…