Treuhänderschaft - Katholisch
1. Grundlegendes: T. als Rechtsinstitut hat seine Wurzeln im römischen Recht (fiducia). Anders als im anglo-amerikanischen Rechtsbereich (trust), gibt es im kontinentaleuropäischen Zivilrecht keinen einheitlichen Begriff der T. u. keinen einheitlichen Typus eines Treuhandvertrages. Aus der Verwendung des Begriffes T. kann deshalb nicht etwa auf die konkreten Befugnisse u. Pflichten des Treuhänders geschlossen werden. Der Grundgedanke der…