Türkei, Staat und Religion - Staatlich
1. Die T. definiert sich gem. Verf. als demokratischer, säkularer u. sozialer Rechtsstaat, der die Menschenrechte respektiert u. sich am Nationalismus von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk (1881-1938) orientiert (Art. 2). Diese Prinzipien gelten zusammen m. dem Prinzip der Unteilbarkeit von Staat u. Nation (Art. 3) als „unveränderlich“ (Art. 4).
Die T. wurde am 29.10.1923 m. dem Ziel der Schaffung eines Nationalstaates nach europäischem Vorbild gegr. Neben de…