Umkardination - Katholisch
Als U. wird der dauerhafte Wechsel eines Klerikers aus seinem urspr. in einen anderen geistl. Heimatverband bez. Die U. besteht folglich aus den unmittelbar aufeinander folgenden u. miteinander verbundenen Akten der Exkardination u. der neuen Inkardination (c. 267 § 2; c. 359 CCEO) u. kann, muss aber nicht, eine Phase der Transmigration, d. h. des zeitlich befristeten Wechsels zur Dienstleistung in einem anderen Heimatverband gem. c. 268 § 1 bzw. c. 360 § 1 CCEO umfassen. Der dauerhafte Wechsel eines Ord…