Umwidmung von Kirchengebäuden - Katholisch
Kirchen (Kirchengebäude) sind nach c. 1217 nach ihrer Errichtung entspr. den liturgischen Vorschriften zu weihen, wenigstens aber zu segnen. Mit der Weihe (dedicatio), die immer m. einer Ölsalbung verbunden ist, od. der Segnung, der benedictio (Benediktion) o. Ölsalbung, tritt die Rechtsfolge ein, dass sie zu geheiligten Orten (Heilige Orte) u. ihrer weltlichen Zweckbestimmung entzogen u. ausschließlich religiösen…