Unauflöslichkeit der Ehe - Katholisch
Im theol. Verständnis der kath. Kirche von der Ehe ist die U. eine Wesenseigenschaft der Ehe u. wird entspr. auch im kan. Recht (c. 1056; c. 776 § 3 CCEO) gemeinsam m. der Einheit (Eheeinheit) als solche normiert. Die U. (lat. indissolubilitas) bez. also eine Beschaffenheit der Ehe: o. U. gibt es keine Ehe – die U. kann nicht hinweg gedacht werden, o. dass das Verhältnis zwischen den Partnern nicht mehr Ehe wäre.
Die ka…