Unschuldsvermutung - Katholisch
Die U. ist ein Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens (vgl. Art. 11 Abs. 1 Allg. Erkl. der Menschenrechte; Art. 6 Abs. 2 Europäische Menschenrechtskonvention) u. besagt, dass es Sache der Strafverfolgungsbehörde u. nicht der strafverdächtigen od. beschuldigten Person ist, die Schuld zu beweisen (Beweis). U. in diesem Sinn ist der Kirche fremd. Der CIC/1917 stellte sogar die gesetzliche Vermutung auf, dass eine nach Außen in Erscheinung getretene Straftat vorsätzlich begang…