Untersuchungsrichter - Katholisch
Der U. ist der vom Gerichtsvikar beauftragte Richter zur Durchführung der Beweiserhebung. Er entscheidet, welche Beweise erhoben werden. Über einen Einspruch hiergegen entscheidet das Gericht (Gerichte, kirchliche). Der U. kann Teil des Kollegialgerichts u. zugl. Berichterstatter (ponens) sein (c. 1429; c. 1091 § 2 CCEO), muss es aber nicht. Er legt seine Untersuchungsergebnisse dem Berichterstatter od. dem Vorsitzenden vor. Der U. kann sachlich vom Vernehmungsrichter unterschied…