Urkundenprozess - Katholisch
Der U. ist eine vereinfachte Form des kan. Ehenichtigkeitsverfahrens. Zwar ist im ordentlichen Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches) die Urkunde als Beweismittel zugelassen, einen eigenen U. gibt es aber nur im Eheprozess. Im U. findet die Beweiserhebung allein durch amtl. Urkunden statt. Eine Glaubwürdigkeitsprüfung von Aussagen u. subjektiven Umständen ist nicht erforderlich, was die Einzelrichterentscheidung rechtfertigt. Die Würdigung des Richters beschränkt sich auf d…