Urlaub - Katholisch
U. ist die unter Fortzahlung der Bezüge gewährte freie Zeit. Der Anspruch an jährlichen Urlaubstagen ist für Mitarbeiter im kirchl. Dienst im Rahmen des kirchl. Arbeitsrechts (Arbeitsrecht, kirchliches) geregelt.
Für Kleriker im kirchl. Dienstverhältnis ist der Anspruch auf eine gebührende, jährliche Zeit an U. im gesamtkirchlichen Recht begr. (c. 283 § 2; c. 392 CCEO). Die Festlegung des konkreten Anspruchs auf U. erfolgt durch Partikularrecht. Im Kontext der Residenzpflicht werden Obergrenze…