Vakanz - Katholisch
V. ist die Zeit, in der ein Amt unbesetzt ist. Neben Regelungen für die V. des päpstlichen (Apostolischer Stuhl) u. des bischöflichen Stuhles (Sedisvakanz) enthält der CIC/1983 auch Bestimmungen für die V. anderer Ämter, z. B. des Dekans des Kardinalskollegiums (vgl. c. 352 § 2). Eine V. kann eintreten durch Tod des Amtsinhabers, Ablauf einer befristeten Amtsübertragung, Erreichen der Altersgrenze, annahmebedürftigen bzw. nicht annahmebedürftigen Verzicht (Amtsverzicht), Versetzung, Enthebung (Amtsenthebung) od…