Verbindlichkeit - Katholisch
Unter V. wird rechtstheoretisch „die für den Rechtsunterworfenen in seinem Gewissen bestehende Inanspruchnahme“ (Pree, 1990, 7) verstanden, die sich als Verpflichtung zur Befolgung der Rechtsnorm (Gesetz) entfaltet. Kirchl. Gesetze sind als rechtsverbindliche Glaubensunterweisungen auf die Verwirklichung der kirchl. communio ausgerichtet (KanR I, 144-146) u. im Einzelfall m. Sanktionen (Nichtigkeit eines Rechtsaktes [Rechtshandlung], Strafe, Schadenersatzpflicht [Schadenersatz]) au…