Verbrechen - Katholisch
V. bez. im kath. KR eine Strafttat u. ein Ehehindernis.
1. Straftat (delictum, crimen): Man versteht darunter eine von einer deliktsfähigen Person im äußeren Bereich gesetzte u. wegen Vorsatzes od. Fahrlässigkeit in schwerwiegender Weise (Schuld) zurechenbare Verletzung eines Gesetzes (Gesetzesverletzung) od. Verwaltungsbefehls (vgl. c. 1321 u. c. 1414 CCEO). Für die Straftat sind zwei Komponenten wesentlich: die Rechtsverletzung als objektiv äußeres Element u. die schwerwiegende Zurechenbarkeit als s…