Vereinigung von Gläubigen - Katholisch
1. Die V. wurde im CIC/1917 m. dem Gattungsbegriff associatio bez. (vgl. cann. 700 u. 701). Sie war eine Personengesamtheit, unterschied sich aber von anderen Gemeinschaften von Gläubigen wie den Orden u. Kongr., die m. diesem Begriff nicht erfasst wurden (vgl. can. 685). V. konnten als kirchl. V. nur durch Errichtung od. wenigstens durch approbatio seitens der zuständigen kirchl. Autorität entstehen (can. 686 § 1).
2. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland sog. katholische Vereine …