Verhinderung - Katholisch
Bei der V. handelt es sich um einen Umstand, der einer Person anhaftet, der es dieser rechtlich (rechtliche V.) od. tatsächlich (tatsächliche V.) unmöglich macht, eine bestimmte Rechtshandlung vorzunehmen. Bei einem Hinderungsgrund tatsächlicher Art handelt es sich z. B. um Arbeitsüberlastung, Abwesenheit od. krankheitsbedingte Unfähigkeit (cc. 412, 539; cc. 233 § 1, 298 CCEO), ein Hinderungsgrund rechtlicher Art ist z. B. verwirklicht durch Sanktionen des disziplinären KR (Bestimmungen strafre…