Verjährung - Katholisch
Die V. (praescriptio exstinctiva seu liberativa) führt nach einer gewissen Zeit zum Verlust von subjektiven Rechten od. zur Befreiung von Verpflichtungen. Sie wird gemeinsam m. der Ersitzung (praescriptio acquisitiva) unter den kan. Begriff „praescriptio“ (vgl. cc. 197-199; cc. 1540-1542 CCEO) gefasst.
Die V. hat zur Folge, dass nicht ausgeübte Rechte u. nicht eingeforderte Pflichten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erlöschen u. gem. c. 1492 § 1 bzw. c. 1150 CCEO m. Ausnahme von Personenstandsklagen (Person…