Vernehmung - Katholisch
Die V. ist in kirchl. Verfahren faktisch die wichtigste Erkenntnisquelle des Gerichts (Gerichte, kirchliche) u. gehört mittelbar zu den Beweismitteln (Beweis). Die V. von Zeugen ist in jedem kirchl. Verfahren zulässig. Die V. ist das denklogische u. notwendige Korrelat zur Aussage; durch die V. wird die Aussage erzeugt, die dadurch als Beweismittel in ein Verfahren eingebracht wird. Unmittelbares Beweismittel im strengen Sinne ist nur die Aussage selbst. Es können Parteien, Zeugen u. Sachverständige vernommen …