Vernehmungsrichter - Katholisch
Der V. (lat.: auditor) ist die Person in einem kirchl. Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches), die Befragungen von Parteien u. Zeugen tatsächlich durchführt. Beim V. kann es sich um den Untersuchungsrichter, den Berichterstatter od. um eine eigens für eine Vernehmung beauftragte Person handeln gem. c. 1561 bzw. Art. 51 DC (c. 1242 CCEO). Der V. kann auf Dauer von fünf J. bestellt u. vom Bischof berufen sein, er kann auch für den Einzelfall benannt werden. Ein V. kann be…