Verpflichtungskraft - Katholisch
Eine kirchl. Rechtsnorm entfaltet nur dann V. (vis obligandi), wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist. Bei schriftlichen Rechtsnormen gehören dazu an erster Stelle die Bedingungen für das wirksame Erlassen der Norm: die erforderliche Vollmacht der erlassenden Autorität, ein zulässiger Norminhalt (vgl. c. 135 § 2; c. 985 § 2 CCEO), das Einhalten von Rechtserfordernissen wie etwa Mitwirkungsrechten (z. B. confirmatio, recognitio), das Einhalten von Rechtsförmlichkeiten, insb. d…