Verteidigung - Katholisch
V. ist die Abwehr eines befürchteten, tatsächlichen od. vermeintlichen Angriffs u. a. auf die eigene Überzeugung od. Rechtsposition. Die V. des Glaubens ist eine Pflicht der Gläubigen (c. 229 § 1; c. 404 § 1 CCEO), aus der sich u. a. das Recht auf theol. Bildung ergibt (c. 229 § 1; c. 404 § 2 CCEO).
Alle Gläubigen haben das Grundrecht (Grundrechte und Grundpflichten der Christen), in der Kirche ihre Rechte geltend zu machen u. zu verteidigen (c. 221 § 1; c. 24 § 1 CCEO) sowie das Recht auf ein gerechtes Urteil (…