Vertreter - Katholisch
1. Begriff: V. im rechtlichen – im Unterschied zu einem theol. od. soziologischen – Begriffsverständnis ist, wer dazu bestellt ist, im Namen eines anderen eigenverantwortlich zu handeln, so dass die Rechtswirkungen dieses Handelns unmittelbar den Vertretenen treffen. V.-Funktionen können auf Gesetz od. auf Ermächtigung im Einzelfall (gewillkürte Stellvertretung) beruhen u. sind sowohl auf Ebene des kirchenhoheitlichen Handelns (entweder als Stellvertretungsämter od. nur für bestimmte …