Verwaltungsakt - Katholisch
In einem unspezifisch weiten Sinn wird als V. jede amtl. Tätigkeit kirchl. Verwaltung auf den versch. Ebenen kirchl. Verf. (Kirchenverfassung) verstanden, wobei unter diesem weiten Begriff neben den V. für Einzelfälle auch Allgemeinregelungen der Verwaltung (wie Allg. Ausführungsdekrete gem. cc. 30-33, Instruktionen gem. c. 34 u. die im eigentlichen Sinn als Gesetze zu verstehenden Allg. Dekrete gem. c. 29) subsumiert werden.
Auch wenn der CIC – trotz der Einführu…