Verwaltungsverfahren - Katholisch
1. Allg.: V. bedeutet die rechtlich geordnete Vorgehensweise, nach der kirchl. Verwaltungsorgane ihren Aufgaben nachzukommen haben. Für das Verfahren der Gesetzgebung (Gesetzgebungsverfahren) in der Kirche liegen die erforderlichen grundlegenden Bestimmungen vor. Der gerichtliche Prozess (Gerichtsverfahren, kirchliches) ist detailliert normiert, was ein einheitliches Vorgehen der kirchl. Gerichte (Gerichte, kirchliche) weitgehend gewä…