Verwaltungsvollmacht - Katholisch
1. Begriff: Unter V. ist im KR v. a. die Fähigkeit u. Berechtigung der hoheitlichen kirchl. Verwaltungsorgane zu verstehen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wirksame Verwaltungsakte zu setzen u. rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Dispensgewalt (Dispens) u. der Befugnis zum Erlass von Instruktionen (potestas iurisdictionis exsecutiva). Diese V. ist zu unterscheiden von den anderen Funktionen der Kirchengewalt (Vollmacht), nämlich der Gesetzgebung u. der Re…