Verwandtschaft - Katholisch
1. Begriff: V. i. S. v. Blutsverwandtschaft wird in c. 108 (c. 918 CCEO) nach Linien u. Graden berechnet. Die gerade Linie bez. die unmittelbare Abstammung durch Zeugung (Urgroßeltern, Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel usw.), während V. in der Seitenlinie durch Abstammung von wenigstens einem gemeinsamen Stammelternpaar od. einem gemeinsamen Stammelternteil entsteht (Cousin – Cousine, Onkel – Nichte usw.). In der geraden Linie (linea re…