Verwarnung - Katholisch
Die Warnung bzw. V. (monitio canonica) zählt m. dem Verweis zu den kirchl. Strafsicherungsmitteln (cc. 1312 § 3 i. V. m. 1339), die sich von Strafen unterscheiden, jedoch in Verbindung zu möglichen Straftaten stehen. Eine V. dient i. S. v. Prävention der Vorbeugung bzw. Vermeidung einer Straftat od. als Strafersatz. Bereits das Konzil von Trient kannte die V. (Conc. Trid., sess. XIII, de ref., cap. 1: CoD3, Vol. 3). Auch konnte gem. CIC/1917 vom zuständigen Ordinarius od. einem Bevollmächtigten gegen ein Mitgl…