Visitation - Katholisch
Als V. wird der rechtlich geordnete Besuch eines aufsichtspflichtigen kirchl. Oberen od. von diesem Beauftragten bez., m. dem über eine persönliche Kontaktnahme hinaus eine Musterung der zu visitierenden Personen od. Orte verbunden ist, m. der Zielsetzung, etwaige Mängel festzustellen u. zu beheben. Zur Sicherung von im Recht aufgestellten Visitationsrechten sehen c. 199 n. 7 u. c. 1542 n. 7 CCEO vor, dass diese nicht der Ersitzung u. Verjährung unterliegen.
V. durch den Diözesanbisch…