Vollzugstheorie - Katholisch
Hier ist auf die Kopulatheorie zu verweisen, die rechtsgeschichtlich u. auch für das geltende Eherecht insofern relevant ist, da nach c. 1061 § 1 der Vollzug der Ehe die äußere Unauflöslichkeit des Ehebandes steigert, da die gültig geschlossene u. vollzogene sakramentale Ehe gem. c. 1141 bzw. c. 853 CCEO absolut unauflöslich ist bzw. nur durch den Tod aufgelöst wird. Dementsprechend ist auf die Art. Ehevollzug, Eheauflösung, Nichtvollzug, Nichtvollzugsverfahren u. Unauflöslichkeit der Ehe zu ver…