Vormund - Katholisch
Der CIC/1983 kennt – wie schon der CIC/1917 – die beiden Begriffe des tutor (= V.) bzw. des curator (= Pfleger, Betreuer). Beide haben von Amts wegen die Aufgabe, die (kirchl.) Rechte für minderjährige od. des Vernunftgebrauchs entbehrende Personen wahrzunehmen (c. 98 § 2; c. 910 § 2 CCEO). Eine genaue Differenzierung zwischen dem Amt des V. u. dem des Pflegers nimmt der CIC/1983 nicht vor. Hinsichtlich der Bestellung des V. u. seiner Vollmacht sind i. d. R. die Vorschriften des…