Wahl - Katholisch
Die W. stellt im kan. Recht eine Form der freien Übertragung eines KA dar, indem durch kollegiale Willensbildung von Seiten einer dazu berechtigten Personenmehrheit (Wahlkörper) eine für dieses Amt geeignete Person benannt wird u. auf diese Weise eine rechtswirksame Mitwirkung an der Besetzung von Kirchenämtern erfolgt. Darüber hinaus werden durch W. auch geeignete Personen für Aufgaben ermittelt, die kein KA darstellen (Wahl von Delegierten, von Mitgliedern in Beratungsgremien usw.).
Die im CIC enthalt…