Weltanschauungsgemeinschaften - Staatlich
W. werden in Deutschland nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 7 WRV rechtlich genauso wie Religionsgemeinschaften behandelt: „Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“ Die Formulierung enthält keine politische Zielsetzung, sondern ist als unmittelbar geltende rechtliche Gleichstellung zu verstehen.
Die Gleichstellung durch Art. 137 Abs. 7 WRV g…