Widerruf - Katholisch
W. (revocatio) im Rechtssinne ist die Zurücknahme einer gewährten od. der Entzug einer nicht durch den Autor des W. begr. Rechtsposition. Sie ist zu unterscheiden vom (möglicherweise auch Rechtsfolgen nach sich ziehenden) W. etwa des Ehekonsenses (c. 1162 § 1; c. 851 § 1 CCEO) od. einer häretischen Lehräußerung (Häresie) (für die der CIC nicht den Begriff revocatio verwendet).
Der W. im Rechtssinne ist ein Verwaltungsakt u. unterliegt den dafür geltenden Formvorschriften. Da er einen Eingriff in bestehe…