Widmung - Katholisch → Sehe Consecratio, Dedicatio
Widmung - Evangelisch
Auf Grund Ihres Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts können die Kirchen bewegliche u. unbewegliche Sachen od. Teile davon als kirchl. öff. Sachen m. einer bes. kirchl. Zweckbestimmung versehen, die das private Eigentum an dem betroffenen Gegenstand überlagert.
Die Begründung dieses Status wird gewöhnlich als W. bez. Die W. hat einen Doppelcharakter: Sie ist zunächst ein kirchl. Rechtsakt, wird aber auf Grund des Status der K…