Wiederverheiratete Geschiedene - Katholisch
Als w. G. werden jene Gläubigen bez., die bei Fortbestand einer kirchenrechtlich gültigen Ehe eine zweite od. weitere (Zivil-)Ehe (Zivilehe) geschlossen haben. Die Ehe umfasst gem. c. 1056 bzw. c. 776 § 3 CCEO (vgl. can. 1013 § 2) die „Wesenseigenschaften der … Einheit und [der] Unauflöslichkeit“ u. wird dementsprechend als lebenslang u. prinzipiell unauflöslich definiert (vgl. Art. Eheeinheit u. Unauflöslichkeit der…