Wohnsitz - Staatlich
Der W. ist der räumliche Lebensmittelpunkt natürlicher Personen u. verfassungsrechtlich durch die allg. Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG sowie durch die Freizügigkeit in Art. 11 GG geschützt. Anders als der bloße Wohnort od. der gewöhnliche bzw. dauernde Aufenthalt setzt der W. i. d. R. einen rechtsgeschäftlichen Willensakt zur Begründung voraus.
Hinsichtlich des rechtlichen Begriffs wird zwischen d…