Zivilehe - Staatlich
Der Begriff der Ehe ist gesetzlich nicht definiert. Nach der Rspr. des BVerfG ist die Ehe die auf freiem Entschluss von zwei Personen beruhende Vereinigung zu einer grds. unauflösbaren Lebensgemeinschaft (BVerfGE 49, 286, 300). § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB stellt dazu klar, dass die Ehe von zwei Personen versch. od. gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen wird.
Die bürgerlich-rechtliche Ehe kommt auf Basis des erklärten Ehewillens der Verlobten durch Vertrag …