Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft - Staatlich
Die zweifelsreie u. rechtssichere (Er-)Kenntnis über die Z. ist aus der staatl. Perspektive wichtig, weil sich daran bestimmte Rechtsfolgen knüpfen. Dies gilt dz. etwa für die Teilnahme am Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 2 u. 3 GG od. die Heranziehung zur Kirchensteuer, denn hier handelt es sich um Verpflichtungen, die an die Z. zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft gekoppelt sind. Es gilt aber auch für Berechtigungen (z. B. …
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Peter Unruh,
“Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft”, in:
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall.
Consulted online on 28 September 2023 <https://dx.doi.org/10.30965/9783506786401_0350>