Zulassung - Katholisch
Z. (Admissio, admittere) bez. eine Entscheidung der zuständigen kirchl. Autorität i. S. einer Aufnahme od. Erlaubnis für einen konkreten Rechtsakt (Rechtshandlung) bzw. eine Rechtsstellung nach vorausgehender schriftlicher od. mündlicher Bitte (c. 1034 § 1) u. der Erfüllung notwendiger, jedoch nicht unbedingt hinreichender Erfordernisse (z. B. cc. 241, 641-645, 720-723, 735, 1034-1037).
Die Allgemeinen Normen erwähnen die Z. im Kontext der Wahl (cc. 169, 171 § 2), bei der Amtsübertragung durch die zustän…