Zulassung zur Eucharistie - Katholisch
Der CIC/1983 normiert in c. 213 das Grundrecht aller Gläubigen auf die Heilsgüter der Kirche, also insb. auf das „Wort Gottes und d[ie] Sakramente“ (vgl. c. 16 CCEO). Dieses Recht erfährt in Bezug auf die Sakramente in c. 843 § 1 eine Spezifizierung, indem der Gesetzgeber definiert, dass denjenigen die Sakramente nicht verweigert werden dürfen, „die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht …