Zuordnung - Evangelisch
Der Wahrnehmung von Aufgaben der ev. Kirchen dienen neben unselbständigen Einrichtungen in kirchl. Trägerschaft auch Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform. Mit Rücksicht auf das theol. Selbstverständnis u. die Religionsausübungsfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG (Religionsfreiheit) unterstehen auch diejenigen rechtlich selbständigen Einrichtungen dem verfassungsrechtlichen Schutz der Religionsgemeinschaften, die „nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck und ihrer Aufgabe en…