Zustimmungsrecht - Katholisch
Z. ist eine Form des Beispruchsrechts Dritter, d. h. die vom Recht (dem allg. Recht, den Statuten, Satzungen, Konstitutionen usw.) bestimmten Gremien, Organen od. Einzelpersonen übertragene Befugnis, durch Zustimmung od. Rat an bestimmten Entscheidungen eines Oberen (Ordinarius, Prälat i. S. des c. 295, Obere kan. Lebensverbände u. deren Stellvertreter [Ordensoberer], Vorsteher von Kollegialorganen, Vorsitzende kirchlicher Vereine u. Ähnliches) mitzuwi…